Für Arbeitsverträge ist die E-Signatur weiterhin gültig
Seit August 2022 gilt das neue Nachweisgesetz, basierend auf der EU-Richtlinie 2019/1152. Viele Unternehmen haben befürchtet, dass die Umsetzung der neuen Regelungen Nachteile und Mehraufwand mit sich ziehen – insbesondere für bereits bestehende digitale Prozesse.
Welche Änderungen das Nachweisgesetz wirklich gebracht hat und wie Sie weiterhin Arbeitsverträge elektronisch signieren, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

